An die Bedürfnisse des Kunden anpepasste Risikodeckungen Die Gewährleistungen sind an die Bedürfnisse des Kunden angepasst und decken Materialschäden, wobei auch die Möglichkeit besteht, die Deckung der zivilrechtlichen Haftung, des Gewinnentgangs und kollektiv-vertraglich geregelter Unfälle einzuschlieβen.

Ersatzwert
Nach allgemeiner Regelung wird als Deckungsart die Deckung auf Ersatzwert vereinbart.

Ausgleich der Versicherungssummen
Die Versicherungssummen der Ausstattung und der Waren werden ausgeglichen.

Verzicht auf die Anwendung der Proportionalregel
Die Proportionalregel wird nicht angewendet, wenn die Abweichung der Versicherungswerte von den realen Werten unter 15% liegt, auch bei der Deckung des Gewinnentgangs.

Jährliche Aufwertung nach dem Verbraucherpreisindex
Die Versicherungssummen werden jährlich nach dem Verbraucherpreisindex aufgewertet, damit beschädigte Güter jederzeit ersetzt werden können.

Zu 100%
Der Wert des Gebäudes, der Ausstattung und der Waren ist durch die Versicherung im Falle der wichtigsten Risiken zu 100% gedeckt: Brandschäden, Explosion, Blitzschlag, Wasserschäden, atmosphärische Erscheinungen, soweit diese gewählt werden. Aber auch andere kleinere Risiken sind vollständig gedeckt, wie Glasbruch, Ausfälle elektronischer Geräte, Ausfälle von Maschinen und Verderb gekühlter Güter.

Das Bargeld befindet sich in Sicherheit
Das Bargeld im Safe oder auβerhalb desselben ist gegen Diebstahl bis zur vereinbarten Grenze gedeckt. Sollte es auf dem Transport zu einem Überfall kommen, so wird der Versicherte bis zur vereinbarten Grenze entschädigt.

Die Angestellten und Kunden befinden sich in Sicherheit
Die Versicherung deckt die Güter der Angestellten und Kunden bei Überfall, mit einer Höchstgrenze von 3.000€ pro Schadenfall und 300€ pro Geschädigten.

Zivilrechtliche Haftung
Die Versicherung bietet eine umfangreiche Deckung der zivilrechtlichen Haftung, von der Immobilienhaftung über die Betriebshaftung bis zur Produkthaftung, wobei selbstverständlich auch die Haftung für an die Kunden verabreichte Getränke und Speisen eingeschlossen ist. Die Begrenzungen der Versicherung über die zivilrechtliche Haftung können dem Bedarf des Kunden entsprechend gewählt werden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist gesorgt
Gewinnentgang: Während des Zeitraums der vollständigen Unterbrechung der Geschäftstätigkeit. Der Kunde hat die Möglichkeit, unter zwei angebotenen Modalitäten die für ihn passende auszuwählen:
– Allgemeine Ausgaben, um alle jene fortlaufenden Ausgaben zu decken (Gehälter, Sozialversicherung, Mieten, Wasser-, Gas- und Stromversorgung, Gebühren, usw.), die das Geschäft nach Eintreten des Schadenfalls weiter belasten.
– Bruttogewinn. Mit dieser Leistung wird zuzüglich zu den zuvor genannten Deckungen der mögliche Bruttogewinn, der von unserem Versicherten nicht erzielt werden kann, gedeckt. Liegt die Abweichung der Versicherungswerte von den realen Werten unter 15%, wird auch hier die Proportionalregel nicht angewendet.

Information, die für den Kunden von Interesse ist
In der Police wid Information über Verordnungen und Regelungen bezüglich brandverhütender Maβnahmen geboten.

Netz von Hilfeleistungen
Dem Kunden steht ein Netz von Hilfeleistungen zur Verfügung, das ständig in Betrieb ist. Mit einem einfachen Telefonanruf können Dienste von Fachleuten, wie Klempner und Schlosser, sowie Sicherheitstechnikern und andere für den Kunden interessante Dienstleistungen bestellt werden.

Notfallservice
Ein Netz von Serviceleistungen für den Notfall, das ständig in Betrieb ist und im Notfall in kürzester Zeit Fachleute entsendet, wie Klempner, Elektriker, Sicherheitstechniker und Schlosser.

Rechtsberatung und Rechtsschutz
Einforderung von Schadenersatz für versicherte Güter, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten und Nichterfüllung von Verträgen über die Ausstattung. Dienstverträge, Streitigkeiten mit der Hauseigentümergemeinschaft.
Rechtsverteidigung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im Falle der Klageerhebung durch einen Angestellten.

Deckung des Totalschadens des Gebäudes
Als direkte Folge von Bauarbeiten, die von Dritten in angrenzenden Gebäuden durchgeführt wurden oder von öffentlichen Bauarbeiten in angrenzenden Straβen oder im Straβenuntergrund.